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Immobilienverkauf bei Erbe: Was sollten Sie beachten?

Immobilienverkauf bei Erbe: Was sollten Sie beachten?

Beim Erben einer Immobilie gibt es viele Dinge zu beachten. Der erste Schritt besteht darin, die Änderungen im Grundbuch einzutragen, da das Eigentum durch den Erbfall übertragen wurde. Dadurch entstehen neue Besitzverhältnisse, die berücksichtigt werden müssen.

Es ist wichtig, einen umfassenden Überblick zu gewinnen. Dazu gehört zu klären, ob man Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft ist, ob der Verstorbene noch unbezahlte Schulden hatte und ob ein Immobilienkredit noch nicht vollständig getilgt wurde. Das Erbrecht gibt dem Erben eine Frist von 6 Wochen ab Kenntnisnahme der Erbschaft, um das Erbe auszuschlagen.

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Rechte beim Erben einer Immobilie

Wenn das Erbe angenommen wird, übertragen sich alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der geerbten Immobilie auf den Erben, einschließlich der Zahlung aller anfallenden Kosten. Notwendige Reparaturen müssen durchgeführt werden und bestehende Mietverträge werden übernommen. Wenn die Immobilie an eine ganze Erbengemeinschaft fällt, sind alle Mitglieder gemeinsam für die weitere Vorgehensweise verantwortlich. Es wird empfohlen, schnell eine Übereinkunft zu erzielen und die Verteilung von Kompetenzen zu regeln. In vielen Fällen ist dies jedoch schwierig, da die Interessen zu unterschiedlich sind. Einzelne Mitglieder können ihren Anteil durch eine Teilungsversteigerung verkaufen, ohne die Zustimmung der anderen Mitglieder zu benötigen.

Wie verhält es sich bei einer Erbengemeinschaft?

Wenn eine Immobilie Teil einer Erbengemeinschaft ist, gilt sie als gemeinsames Eigentum. Kein einzelner Erbe kann die Immobilie ohne die Zustimmung der anderen Mitglieder veräußern. In diesem Fall ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als erfahrene Immobiliengutachter stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Schritten, die für einen erfolgreichen Verkauf erforderlich sind. Es gibt einige Dinge zu beachten, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft die Immobilie verkaufen möchte, während die anderen dies nicht wünschen. Wenn ein Mitglied entscheidet, die Immobilie zu verkaufen, betrifft dies immer die gesamte Erbmasse und nicht nur den Anteil des betreffenden Mitglieds.

Was passiert bei einer Teilungsversteigerung?

Sollten die Erben keine Einigung über den Verkauf der geerbten Immobilie erzielen können, bietet sich die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung an. Diese Sonderform der Zwangsversteigerung kann von jedem Miteigentümer beim Amtsgericht beantragt werden und ermöglicht es, die Immobilie gegen den Willen der anderen Erben zu veräußern. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer Teilungsversteigerung in der Regel niedrigere Verkaufspreise erzielt werden als bei einem freien Verkauf. Es ist ratsam, professionelle Unterstützung durch einen Immobiliengutachter in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu finden.

Im Falle, dass kein Testament vorliegt, ist die Teilungsversteigerung oft die Lösung. Denn ohne ausdrückliche Verteilungsregelungen, kann sie initiiert werden, um die Erbschaft fair unter den Erben aufzuteilen.

Wozu dient eine Abschichtung?

Eine weitere Vorgehensweise bei unterschiedlichen Interessen der Erben ist die Erbauseinandersetzung durch Abschichtung. Dabei werden einzelne Erben ausgezahlt, wodurch sie auf ihre Rechte an der geerbten Immobilie verzichten. Dies kann eine geeignete Lösung sein, wenn ein Erbe dringend Geld benötigt, während andere Erben die Immobilie nicht verkaufen möchten.

Immobilie verkaufen bei Erbe

Eine schnelle Entscheidung im Falle eines Immobilienverkaufs bei einem Erbe kann teuer werden. Um sicherzustellen, dass der Verkaufspreis fair ist, sollten Sie zunächst den aktuellen Verkehrswert bestimmen lassen. Eine professionelle Bewertung durch einen Immobilienmakler ist eine kostengünstige Alternative zu einem kostenpflichtigen Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen. Wir als Ihre erfahrenen Immobilienmakler stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung und bieten Ihnen eine kostenfreie Immobilienbewertung an.

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Immobilie verkaufen mit oder ohne Erbschein

Ohne einen vom Nachlassgericht ausgestellten Erbschein kann es schwierig werden, das Erbe zu regeln. Dieser Nachweis ist erforderlich, um die Erben klar zu benennen und um bei Behörden, Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt tätig zu werden. Um einen Erbschein zu erhalten, sind unter anderem das Testament, Nachweise der Verwandtschaftsverhältnisse und ein Erbvertrag erforderlich. Eine Grundbuchumschreibung ist in den ersten zwei Jahren nach Erhalt des Erbscheins kostenlos, danach jedoch kostenpflichtig. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wenn das Erbrecht durch einen beglaubigten Erbvertrag nachgewiesen werden kann.

Kosten für die Ausstellung eines Erbscheins

Die Erbscheinausstellung ist mit Kosten verbunden, die sich anhand des Werts der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbantritts sowie dem erforderlichen Aufwand berechnen. Dabei werden bestehende Schulden des Erblassers von dem Nachlasswert abgezogen. Je höher der Wert der Immobilie und der erforderliche Aufwand, desto höher kann die Gebühr für den Erbschein sein.

Es gibt folgende Erbschein Varianten

Im Falle einer Alleinerbschaft wird lediglich ein Erbschein für den einzigen Erben ausgestellt. Wenn es mehrere Erben gibt, wird ein Gemeinschaftserbschein ausgestellt, der für jeden Erben einen Teilerbschein enthält.

Nutzen Sie auf unsere Expertise

Ein Erbe kann eine große Freude sein, aber es ist wichtig, bei der Abwicklung vorsichtig vorzugehen. Ein Immobilienmakler kann Ihnen helfen, Probleme im Vorfeld zu lösen, da er die gesetzlichen Bestimmungen genau kennt und weiß, wie man am besten vorgehen sollte.

Sie haben Fragen zum Thema “Immobilienverkauf bei Erbe”? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz gewissenhafter Recherche und großer Sorgfalt können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns auf Sie und sind dankbar für Ihre Anregungen, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen